Verarbeiten Sie auf unseren Servern personenbezogene Daten Dritter – etwa Kundendaten in einem Onlineshop oder Adressen in Ihren Postfächern –, brauchen Sie mit uns einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DS-GVO. Diesen AV-Vertrag schließen Sie im Kundenlogin online ab: ohne Ausdruck, ohne Unterschrift, ohne Postweg.

Wichtig vorab: Für den Vertrag benötigen wir Ihre vollständige Anschrift. Fehlt dort etwas, weist die Seite darauf hin und führt Sie direkt zu Anschrift ergänzen.

Schritt für Schritt

1

AV-Vertrag im Menü öffnen

Melden Sie sich im Kundenlogin an, klappen Sie oben im Menü Kundendaten auf und wählen Sie AV-Vertrag.

Kundenlogin: aufgeklapptes Menü Kundendaten mit dem Eintrag AV-Vertrag

2

Vertrag lesen

Die Seite zeigt den vollständigen Vertragstext – bereits mit Ihren Kontodaten, den technisch-organisatorischen Maßnahmen und der Liste unserer Unterauftragsverarbeiter. Wählen Sie die gewünschte Sprache und sehen Sie sich den Vertrag bei Bedarf vorab über Vertrag als PDF ansehen an.

Kundenlogin: AV-Vertrag mit Sprachauswahl und Vertragstext

3

Verbindlich abschließen

Setzen Sie am Ende des Textes das Häkchen und klicken Sie auf AV-Vertrag verbindlich abschließen. Der Klick ersetzt die Unterschrift.

Kundenlogin: Bestätigungshäkchen und Knopf AV-Vertrag verbindlich abschließen

4

Vertrag erhalten

Der Vertrag ist sofort wirksam. Sie bekommen ihn als PDF per E-Mail und finden ihn jederzeit auf derselben Seite unter Vertrag herunterladen – mit Abschlusszeitpunkt, abschließendem Zugang und Vertragsfassung.

Kundenlogin: abgeschlossener AV-Vertrag mit Download

Häufige Fragen

Brauche ich überhaupt einen AV-Vertrag?

Sobald auf Ihrer Website, in Ihren Postfächern, Datenbanken oder Ihrer Cloud personenbezogene Daten anderer Menschen liegen, in aller Regel ja. Das betrifft nahezu jede geschäftliche Nutzung. Im Zweifel fragen Sie Ihre Datenschutzbeauftragte oder Ihren Datenschutzbeauftragten.

Ist ein Vertrag per Klick rechtlich gültig?

Ja. Art. 28 Abs. 9 DS-GVO lässt den Abschluss in elektronischer Form ausdrücklich zu. Als Nachweis halten wir Zeitpunkt, Zugang, IP-Adresse und die genaue Vertragsfassung fest. Die IP-Adresse steht dabei nicht im PDF, das Sie etwa an Prüfer weitergeben.

Kann ich den Vertrag in einer anderen Sprache bekommen?

Ja, in Englisch, Französisch, Italienisch, Niederländisch, Polnisch und Spanisch. Maßgeblich ist immer die deutsche Fassung: Das PDF enthält die Übersetzung mit Hinweis und dahinter das deutsche Original.

Gilt der Vertrag für alle meine Produkte?

Ja. Er gilt für das gesamte Kundenkonto. Je Kundenkonto gibt es einen gültigen AV-Vertrag. Haben Sie mehrere Kundenkonten, schließen Sie ihn für jedes einzeln ab.

Wer darf den Vertrag abschließen?

Der Kontoinhaber und jede eingeladene Person mit dem Recht Kontodaten und Zahlungsarten.

Was passiert, wenn sich Ihre Unterauftragsverarbeiter ändern?

Wir kündigen jede Änderung mindestens vier Wochen vor dem Stichtag per E-Mail an. Bis dahin gilt die bisherige Liste. Möchten Sie einer Änderung widersprechen, antworten Sie auf die E-Mail oder öffnen Sie ein Ticket.

Ich habe früher einen Vertrag auf Papier unterschrieben.

Der gilt weiter und steht auf derselben Seite. Haben Sie einen ausgedruckten Vertrag nie an uns zurückgeschickt, können Sie ihn einfach online abschließen – der neue ersetzt den offenen.

Kann ich den Vertrag löschen?

Ja, über Vertrag löschen auf derselben Seite. Die Nachweise bewahren wir dennoch auf, weil der Vertrag selbst das verlangt. Anschließend können Sie einen neuen abschließen.

Kostet der AV-Vertrag etwas?

Nein.